Mischen Sie sich ein! Gehen Sie zur Wahl!
Am 25. Mai 2014 haben etwa 8 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg wieder die Wahl : Gewählt werden die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie die Kreisräte in den 35 Landkreisen.
Bei der Kommunalwahl, die in Baden-Württemberg alle 5 Jahre durchgeführt wird, sind Sie als Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie
- das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben oder
- Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und ein Betreuer für alle Ihre Angelegenheiten (Vollbetreuung) für Sie bestellt wurde.
- Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.
Zum ersten Mal dürfen bei den Kommunalwahlen 2014 in Baden-Württemberg auch die Jugendlichen ab 16 Jahren ihre Stimmen abgeben. Die Wahl ab 16 Jahren ist in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. In sechs Bundesländern (z.B.: Bayern, Hessen etc) darf man erst wie bisher üblich ab 18 Jahren zur Wahl gehen.
Die Gruppe der Erstwählenden bei den Kommunalwahlen umfasst damit die 16 bis 23-Jährigen. Das passive Wahlrecht, also die Teilnahme an der Wahl als Kandidat, bleibt wie bisher bei 18 Jahren bestehen.
Nirgends ist der Einfluss des Wählers so groß, wie auf der örtlichen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil das Kommunalwahlrecht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht – eine Persönlichkeitswahl. Jeder Bürger hat die Möglichkeit öffentliche Gemeinderatssitzungen zu besuchen und sich somit einen Einblick /Übersicht über aktuelle Themen der Verwaltung/Gemeinderäte zu verschaffen.
Die Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnen. Der wesentliche Anteil der Angelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger mit dem „Staat“ in Kontakt bringen, werden von den Gemeinden erledigt, sei es die Wasserversorgung, die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, das Schwimmbad, die Schulen, der Kindergarten, das Ausstellen eines neuen Personalausweises usw.
Das EU-Parlament wird ebenfalls am 25.Mai 2014 neu gewählt. In den 28 EU-Mitgliedsstaaten werden rund 375 Millionen Bürgerinnen und Bürger zu der Wahl aufgerufen. Europawahlen finden alle 5 Jahre statt. . Seit der letzten Wahl im Jahr 2009 haben sich die Spielregeln geändert. So wurde z.B. die 3-Prozent-Hürde vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Leider sinkt seit Jahren die Beteiligung vor allem bei Kommunal- und Europawahlen. Die Demokratie lebt von der Beteiligung Ihrer Bürger. Wer nicht wählt, kann auch nichts verändern.
Unser Wahlaufruf: Mischen Sie sich ein! Gehen Sie zur Wahl!
Ihr Kontakt zu den Freien Wählern Leimen:
Unsere Internetseite : www.freiewaehlerleimen.de
Emailadresse: kontakt@freiewaehlerleimen.de
Der Kontakt zu unseren Wählern und Mitgliedern ist uns sehr wichtig. Wir freuen uns daher über alle Fragen, Wünsche oder Anregungen, die unsere Politik, unsere Gemeinderäte, unsere Ortsbeiräte oder unsere Website betreffen.
Nehmen Sie bitte direkt mit unseren Vorstands-, unseren Gemeinderats- und unseren Ortsbeiratsmitgliedern Kontakt auf – per Mail oder Telefon.
Informationen für die jungen Erstwähler ab 16 Jahren sind auf der Internetseite www.waehlenab16-bw.de abrufbar. Hier sind alle wesentlichen „Basics“ verständlich und nachvollziehbar aufgeführt.
Volker Präuninger